§ 1. Allgemeine Bestimmungen 1. Diese Ordnung legt die Bedingungen fest, unter denen eine Reservierung für die Anmietung von Ferienhäusern vorgenommen werden kann. Mit der Vornahme einer Reservierung akzeptieren Sie die Bestimmungen dieser Ordnung. Der Mietvertrag kommt zum Zeitpunkt der Buchung zustande, der kurzfristige Vertrag gilt als abgeschlossen.2. „Kaschubische Ferienhäuser am Fluss Bluj“ bietet Einzelkunden und organisierten Kundengruppen (nachfolgend Vermieter genannt) kurzfristige Mietdienstleistungen auf dem Gelände der Ferienhäuser gemäß der aktuell gültigen Preisliste an. Genauere Informationen über die Ferienhäuser, ihre Ausstattung und Preise erhalten Sie unter: Telefon 696851605 § 2. Reservierung und Anzahlung 1. Für den Aufenthalt in der Einrichtung ist eine vorherige Reservierung erforderlich. Zur Bestätigung des Aufenthalts ist eine Anzahlung zu leisten, die gemäß den folgenden Regeln erfolgt: 1) Gegenstand der Reservierung ist die Anmietung des gesamten Hauses nebst Attraktionen. Die Mindestmietdauer beträgt 3 Aufenthaltstage – sie beginnt um 17.00 Uhr am Anreisetag und endet um 11.00 Uhr am Abreisetag. Aufenthaltsdauer und -zeiten können nach Zustimmung des Mieters geändert werden und werden zusätzlich bezahlt. (Im Juli und August nur 7-Tages-Mieten, von Samstag bis Samstag.) 2) Reservierungen können telefonisch unter 696851605 vorgenommen werden. 3) Die ursprüngliche Reservierung verfällt, wenn sie nicht innerhalb von 5 Tagen nach der Anzahlung auf das angegebene Bankkonto eingeht. 4) Im Falle einer Stornierung der Miete wird die Anzahlung nicht zurückerstattet.2. Eine Verkürzung des Aufenthalts im Ferienhaus durch den Vermieter berechtigt ihn nicht, eine Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren zu verlangen. Eine Verlängerung des Aufenthalts im Ferienhaus (über die in der Tagesmiete angegebene Zeit (11.00 Uhr) hinaus) bedarf der Zustimmung des Eigentümers und wird zusätzlich bezahlt).3. Die Zahlung einer Anzahlung oder Zahlung durch den Vermieter bedeutet, dass er die betreffenden Mietbestimmungen akzeptiert. 4. Vor der Ankunft wird eine rückzahlbare Kaution/Kaution in Höhe von 500 PLN im Schadensfall erhoben. WIR ERSTATTEN DIE KAUTION AM ABREISETAG DEM MIETER IN BAR ODER DURCH ÜBERWEISUNG AUF DAS ANGEGEBENE KONTO INNERHALB VON 5 TAGEN AB DEM ABREISETAG. Beim Check-in nehmen wir eine Liste mit dem MIETVERTRAG entgegen. Bei Nichterfüllung der Vertragsbedingungen kann in extremen Fällen der Verlust der Kaution drohen, z. B. wenn der Vermieter die Ruhe der Personen im Eigentumskreis der Bewohner grob stört. § 3. Nutzungsregeln 1. In den Ferienhäusern ist das Rauchen strengstens verboten. Darüber hinaus ist das Entzünden von Feuer an nicht dafür vorgesehenen Stellen, das unbeaufsichtigte Stehenlassen von offenem Feuer, die Verwendung von Bügeleisen, Öfen und Heizgeräten außer denen, die in den Ferienhäusern vorhanden sind, sowie anderer Geräte, die eine Brandgefahr darstellen können, verboten. 2. Wenn der Vermieter den Frieden und/oder das Eigentum der Nachbarn erheblich verletzt und allgemein übliche Normen des Zusammenlebens zwischen Menschen nicht respektiert, behält sich der Eigentümer das Recht vor, den Aufenthalt des Vermieters im Haus zu beenden und ist nicht verpflichtet, das Geld für den nicht genutzten Aufenthaltszeitraum und die Kaution zurückzuerstatten. 3. Wenn der Eigentümer oder die für die Schlüssel verantwortliche Person infolge eines Verstoßes gegen die von 24:00 bis 6:00 Uhr geltende nächtliche Ausgangssperre aufgrund eines berechtigten Polizeieinsatzes gezwungen ist, das Haus zu verlassen, hat der Eigentümer das Recht, den Mietvertrag mit der in Punkt 2 genannten Wirkung sofort zu kündigen. 4. Der Vermieter ist verpflichtet, den Eigentümer des Objekts unverzüglich über die Notwendigkeit von Reparaturen im Haus vor seiner Nutzung zu informieren. 5. Wenn der Eigentümer die Schlüssel zum Haus übergibt, werden Sie Eigentümer seiner Gastgeber mit allen Konsequenzen. 6. Für verlorene Schlüssel wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 PLN erhoben. 7. Der Vermieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Eigentümers Reparaturen oder Ausgaben an der Anlage oder Änderungen am Haus vorzunehmen. Über die Notwendigkeit von Reparaturen oder Ausgaben ist der Eigentümer der Anlage oder die dazu befugte verantwortliche Person unverzüglich zu informieren. Die Meldung erfolgt innerhalb von 48 Stunden nach der Meldung. 8. Der Vermieter ist verpflichtet, das Haus in gutem Zustand zu halten und zurückzugeben, was insbesondere das Hinterlassen von gewaschenem Geschirr und Küchenausstattung, Grill sowie die Trennung und Entsorgung von Müll umfasst. Im Falle grober Störungen kann eine zusätzliche Gebühr von 200 PLN erhoben werden. 9. Eventuelle Mängel am Haus und andere Funktionsstörungen des Hauses, die sich aus seiner Nutzung ergeben, sind die Gäste verpflichtet, diese dem Eigentümer oder einer autorisierten Person regelmäßig zu melden. Die Zerstörung erfolgt zu Lasten der Gäste eines bestimmten Ferienhauses. 10. Der zwischen dem Eigentümer und dem Vermieter geschlossene Vertrag umfasst nicht Transport, Verpflegung und Organisation des Aufenthalts. 11. Benutzer des Grills sind verpflichtet, ihn nach dem Grillen oder Räuchern sauber zu hinterlassen. Gäste stellen ihre eigene Holzkohle und Briketts zur Verfügung. 12. Holz für das Lagerfeuer ist im Mietpreis inbegriffen - es wird in der Nähe des Waldes gestapelt. 13. Strom nach Verbrauch, berechnet nach dem Tarif, d. h. 1,50 PLN/kWh 14. Dass wir nicht für die Eigentumsrechte des Kunden verantwortlich sind zurückgelassene Sachen. Der Kunde wird alle Anstrengungen unternehmen, um sein Eigentum ordnungsgemäß zu sichern. 16. Der Eigentümer ist nicht verantwortlich für vorübergehende Unannehmlichkeiten, die bei unabhängigen Lieferanten auftreten, z. B. durch vorübergehenden Mangel an Wasser, Strom, Fernsehen, Internet. 17. Wenn die angegebene Anzahl der Personen, die das Haus nutzen, überschritten wird (ohne Zustimmung und Wissen des Eigentümers oder einer autorisierten Person) oder wenn mehr Personen im Haus übernachten, als für den vorgesehenen Zweck vorgesehen ist, hat der Vermieter das Recht, den Vertrag sofort zu kündigen, ohne dass er verpflichtet ist, die Aufenthaltsgebühr und die Kaution zurückzuerstatten. 18. Es ist verboten, Häuser zwischen Gästen auszutauschen, sie zu verschieben oder Möbel zu verschieben, Geschirr und andere Hausgeräte auszutauschen. 19. Nur Gäste sind berechtigt, dauerhaft auf dem Gelände zu wohnen; wobei der Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren und Tieren auf dem Gelände nur unter Aufsicht eines Erwachsenen gestattet ist. Personen, die keine Gäste sind und sich auf Einladung von Gästen auf dem Gelände aufhalten, sind verpflichtet, das Gelände bis 24.00 Uhr zu verlassen, und ihre Übernachtung ist ohne Zustimmung des Gastgebers der Einrichtung untersagt. Gäste, die solche Personen eingeladen haben, haften für sie, einschließlich der Einhaltung der Bestimmungen dieser Ordnung durch diese Personen. Bei Verstößen gegen diese Ordnung wird eine einmalige zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1.000 PLN erhoben. 20. Gäste und andere Personen, die Ruhe und Ordnung stören oder andere gegen die Bestimmungen dieser Ordnung verstoßen, können vom Eigentümer von seinem Grundstück verwiesen werden, ohne dass ein Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung besteht. 21. Gästen ist es gestattet, ihre Autos und andere Fahrzeuge auf dem Gelände des Hotels an den dafür vorgesehenen Stellen zu parken. Das Parken auf dem Gelände „Kaszubskie domki nad Blujem“ ist kostenlos/unbewacht. Gäste parken ihre Fahrzeuge auf dem Gelände, ohne einen Vertrag über die Aufbewahrung dieser Fahrzeuge und der darin abgestellten Waren und Gelder oder einen anderen Vertrag ähnlicher Art abzuschließen. Der Eigentümer haftet nicht für den Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung dieser Fahrzeuge und der dort abgestellten Gegenstände. 22. Der Gast trägt die volle finanzielle Verantwortung für alle Arten von Schäden, Beschädigungen oder Zerstörungen von Ausstattungsgegenständen und technischen Geräten auf dem Objektgelände, die durch sein Verschulden oder das Verschulden seiner Besucher entstehen. Für Schäden, die nach Verlassen des Objekts festgestellt werden, verpflichtet sich der Mieter, die Kosten für die Reparatur oder Beseitigung der Schäden in Rechnung zu stellen. 23. Wenn Sie nicht zur vorher vereinbarten Zeit ankommen können, ist der Vermieter verpflichtet, den Eigentümer telefonisch zu benachrichtigen. 24. Die Unterbringung im Haus erfolgt in Anwesenheit des Eigentümers oder einer anderen autorisierten Person bis 18.00 Uhr. Wenn der Kunde nicht zu dieser Zeit ankommen kann, ist er verpflichtet, den gesamten Aufenthalt, einschließlich der Kaution, per Banküberweisung mindestens 2 Tage vor der geplanten Ankunft zu bezahlen. 25. Es wird empfohlen, eine eigene Versicherung für die Dauer der Abreise und des Aufenthalts abzuschließen. Unternehmen, die Touristen versichern, werden Ihnen die umfassendsten Informationen zu diesem Thema geben. 26. Der Preis der vom Hauseigentümer erbrachten Dienstleistungen beinhaltet keine Versicherung. Für Verletzungen, Schäden und Zerstörung von Eigentum (Schäden an Gesundheit und Eigentum Dritter) während des gesamten Erholungsaufenthaltes übernehmen wir keine Haftung. 27. Der Vermieter ist verpflichtet, das Ferienhaus bei der Ankunft, jedoch vor dem Einzug, abzuholen, d. h. die Möbel, Fenster, Duschkabinen, Ausrüstung und andere Geräte im Ferienhaus und auf dem Grundstück zu überprüfen. 28. Kommentare zu Schäden müssen sofort direkt dem Eigentümer oder einer autorisierten Person gemeldet werden. 29. Der Eigentümer behält sich die Möglichkeit vor, Schäden an sogenannten versteckten, aber nur an unsichtbaren Elementen (wie z. B. einem beschädigten Bett, Schranktüren usw.) festzustellen. 30. Wenn der Vermieter innerhalb von 4 Stunden nach Erhalt der Schlüssel keine Kommentare zu solchen Schäden abgibt, bedeutet dies, dass der Vermieter keine Einwände gegen das gesamte Grundstück hat. 31. Der Vermieter ist finanziell haftbar für Schäden, die während seines Aufenthalts entstehen. Er erklärt sich damit einverstanden, dass alle Reparaturen von Schäden oder Mängeln auf seine Kosten erfolgen. 32. Wir vermieten keine Häuser für große Veranstaltungen wie Junggesellenabschiede. Wenn solche Informationen verschwiegen werden, behält sich der Eigentümer das Recht vor, den Vermieter von seinem Aufenthalt im Haus zu benachrichtigen und ist dann nicht zur Rückerstattung verpflichtet. 33. Wir akzeptieren Haustiere. Der Eigentümer ist für sein Haustier verantwortlich. Er ist verpflichtet, ein Auge darauf zu haben, damit es keine Schäden verursacht oder andere Mieter stört, und auf dem gesamten Grundstück die Hinterlassenschaften der Haustiere zu beseitigen. Wenn jemand aus den Nachbarhäusern meldet, dass der Hund sie bei ihrer Entspannung stört, sie irritiert, aggressiv ist oder sein Besitzer die Hinterlassenschaften des Hundes nicht beseitigt oder sich nicht um ihn kümmert, haben wir das Recht, den Vertrag zu kündigen und eine Geldstrafe von 100 PLN zu verhängen, die für die Beseitigung der Hinterlassenschaften des Hundes gilt.34. Verwendung von Wassergeräten: Das Betreten des Wassers und die Verwendung von Wassergeräten erfolgen auf eigene Verantwortung. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur mit dem Hund in Kontakt treten. unter Aufsicht eines Erwachsenen.- Beim Schwimmen ist das Tragen festsitzender Kleidung und einer Schwimmweste Pflicht – die Ausrüstung ist bestimmungsgemäß zu benutzen – auf die Ausrüstung zu achten und die Ausrüstung an der richtigen Seite des Piers oder am Ufer festzumachen – Wasserausrüstung ist die Ausstattung aller Häuser, sie muss gemeinsam genutzt werden – die Deckung möglicher Reparaturkosten für durch eigenes Verschulden beschädigte Ausrüstung oder deren Ausstattung oder Einrichtung muss dem Mieter zustehen – für Schäden haftet der Verursacher der Zerstörung der Ausrüstung. 35. Benutzung des Spielplatzes für Kinder nur unter Aufsicht eines Erwachsenen. Für eventuelle Verletzungen und Unfälle sind wir nicht verantwortlich. 36. Der Mieter behält sich das Recht vor, das Gelände der Ferienhäuser während des Aufenthalts des Mieters jederzeit zu betreten, um sich um die Anlage zu kümmern, Ausrüstung zu reparieren, Wasser zu geben, den Rasen zu mähen usw. § 4. Gesetz 1. Für Streitigkeiten zwischen dem Eigentümer und dem Vermieter gilt polnisches Recht. Eventuelle Streitigkeiten werden einvernehmlich beigelegt, und im Falle von Missverständnissen ist das Gericht am Sitz des Eigentümers zuständig. *. Wir bitten Sie, mit kaschubischem Porzellan vorsichtig umzugehen und es nicht in der Spülmaschine zu waschen, wenn Kinder damit spielen. Einige Artikel sind Unikate und nicht mehr erhältlich.